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Thalhofen bei Stöttwang

Folgende Führerscheinklassen biete ich in der Ausbildung an:

Klasse B/BF 17

  • Kfz bis max. 3,5 t zul. GM
  • bis zu 8 Sitze + Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zul. GM (bei schwereren Anhängern: zul. GM Pkw+zul. GM Anhänger max. 3,5 t
  • Mindestalter: 17/18 Jahre
  • Theorie: Grundstoff + 2 klassenspezifische Unterrichte
  • Praxis: vorgeschriebene Mindestausbildung – 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachfahrt

eingeschlossene Klassen: AM,L                          

Klasse B96

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zul. GM
  • zul. GM der Fahrzeugkombination max. 4,25 t
  • Mindestalter: 17/18 Jahre
  • keine Prüfung – nur Schulung in der Fahrschule

eingeschlossene Klassen: AM, L

Klasse BE

  • Fahrzeugkombinationen aus Kfz Klasse B + Anhänger über 750 kg bis max. 3500 kg zul. GM
  • Mindestalter: 17/18 Jahre
  • (hier Vorbesitz der Klasse B/BF 17 nötig)
  • Praxis: vorgeschriebene Mindestausbildung: 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nachtfahrt
  • nur praktische Prüfung

eingeschlossene Klassen: AM,L

Anhänger mit BMW

Klasse B 196

Mit dieser Klasse B 196 ist es möglich mit dem Autoführerschein Motorräder bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kw (15 PS) Leistung der Klasse A1 zu fahren.

Damit kannst du eine Erweiterung der Klasse B erwerben, nicht aber eine Erteilung der Klasse A1. Somit ist auch ein Aufstieg in die Klasse A2 nicht möglich. Wenn Du größere Maschinen fahren willst, musst Du den entsprechenden Führerschein erwerben.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • du musst seit mindestens 5 Jahren Inhaber der Führerscheinklasse B sein

Um die Klasse B 196 zu erwerben, musst Du 4 Theoriestunden à 90 min. absolvieren, sowie 5 mal 90 min Fahrstunden über Dich ergehen lassen.

Wenn Du das erfüllt hast, kannst Du diese Teilnahmen innerhalb eines Jahres bei der zuständigen Behörde einreichen (Passfoto beilegen) und Deinen neuen Führerschein mit der Klasse B  196 beantragen.

Klasse B197 Aufhebung des Automatikeintrags
(Schlüsselzahl 78 im Führerschein)

Ab dem 01.04.2021 kannst Du auch auf Automatikfahrzeugen deine Fahrprüfung B oder BF17 absolvieren, ohne dass Du später Einschränkungen bei der Fahrzeugauswahl hast. Das bedeutet für Dich, dass Du später ein Auto mit Automatikgetriebe, sowie ein Auto mit Schaltgetriebe fahren darfst.

Wenn Du also eine Automatikausbildung gemacht hast (oder machen willst) und die Schlüsselzahl 78 in Deinem Führerschein eingetragen ist, kannst Du künftig mit dem Erwerb der Klasse B197 auch Schaltgetriebfahrzeuge fahren.

Für die Klasse B197 muss keine Prüfung absolviert werden. Du benötigst 10 Fahrstunden und als Abschluss eine 15 minütige „Probe-„fahrt mit Deinem Fahrlehrer. Dies ist selbstverständlich auch während einer laufenden Ausbildung möglich.

Du erhälts dann eine Teilnahmebescheinigung, die Du bei der zuständigen Behörde einreichst. Dein Führerschein erhält eine zusätzliche Schlüsselzahl (197), die Dir nun erlaubt Autos mit Schaltgetriebe zu fahren.

 

 Klasse A

  •  Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder bbH über 45 km/h
  • dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
  • dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 ccm oder bbH über 45 km/h oder über 15 kW (Quad)
  • Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für Trikes
  • Ausbildung s. A2

eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

 

Klasse A2

  • alle Krafträder, auch mit Beiwagen bis max. 35 kW
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • kein Vorbesitz nötig
  • Theorie: Grundstoff + 4 klassenspezifische Unterrichte
  • Praxis: vorgeschriebene Mindestausbildung – 5 F-Std. Überland, 4 F-Std. Autobahn, 3 F-Std. Nachtfahrt

Bei Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahren: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt!! Bei Vorbesitz Klasse A1 2 Jahre: keine „normale“ Führerscheinausbildung vorgeschrieben – nur praktische Aufstiegsprüfung (Fahrstunden um Prüfung zu absolvieren, je nach Können!!!)

eingeschlossene Klassen:A1,AM

Klasse A1

  • Krafträder, auch mit Beiwagen bis 125 ccm, max 11 kW
  • dreirädrige Kfz bis max 15 kW
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Theorie: Grundstoff + 4 klassenspezifische Unterrichte
  • Praxis: vorgeschriebene Mindestausbildung –  5 F-Std. Überland
    4 F-Std. Autobahn, 3 F-Std. Nachtfahrt

Jetzt neu: wer diese FS-Klasse hat, kann  kann nach 2 Jahren ohne weitere

Pflichtausbildung in die Klasse A2 aufsteigen. (Nur praktische Prüfung

erforderlich) Das Gleiche gilt von Klasse A2 auf A

Alle Infos dazu gibt es in den Fahrschulen!!!

eingeschlossene Klassen: AM

 

Klasse AM

  •  zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis max. 50 ccm und 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • vierrädrige Leicht-Kfz bis max. 50 ccm und bbH max. 45 km/h
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Theorie: Grundstoff + 2 klassenspezifische Unterrichte
  • Praxis: keine vorgeschriebene Mindestausbildung – nur Grundausbildung

Klasse L

  • Zugmaschinen (Land-/Forstwirtschaft) bis 40 km/H!! (seit 30.06.2012), mit Anhäger 25 km/H
  • Flurfördermaschinen (selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler) bis 25 km/h
  • Mindestalter: 16 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen: 15 Jahre – Infos in der Fahrschule)
  • Theorie: Grundstoff + 2 klassenspezifische Unterrichte
  • keine praktische Ausbildung/Prüfung

Mofa (Prüfbescheinigung)

  • einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, max 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • vorgeschriebene Ausbildung:6 Theorieunterrichte; Fahrstunde über 90 Min (keine praktische Prüfung!!!!)

FÜR ALLE FÜHRERSCHEINKLASSEN GILT:

Ausbildungsbeginn

  • frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters

vorgeschriebene Mindestausbildung Theorie

  • 12 Grundstoffunterrichte (bei Vorbesitz einer Klasse nur 6 Grundstoffunterrichte) + jeweilige klassenspezifischen Unterrichte
  •  

benötigte Unterlagen

  • bei Ersterwerb – biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
  • bei Erweiterung – biometrisches Passfoto, Sehtest
  • Mofa-Prüfbescheinigung – biometrisches Passfoto