Folgende Führerscheinklassen biete ich in der Ausbildung an:
Klasse B | Klasse B96 | Klasse BE | Klasse A | Klasse A2 | Klasse A1 | Klasse AM | Klasse L | Mofa
- Kfz bis max. 3,5 t zul. GM
- bis zu 8 Sitze + Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zul. GM (bei schwereren Anhängern: zul. GM Pkw+zul. GM Anhänger max. 3,5 t
- Mindestalter: 17/18 Jahre
- Theorie: Grundstoff + 2 klassenspezifische Unterrichte
- Praxis: vorgeschriebene Mindestausbildung - 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachfahrt
eingeschlossene Klassen: AM,L
- Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zul. GM
- zul. GM der Fahrzeugkombination max. 4,25 t
- Mindestalter: 17/18 Jahre
- keine Prüfung - nur Schulung in der Fahrschule
eingeschlossene Klassen: AM, L
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- Fahrzeugkombinationen aus Kfz Klasse B + Anhänger über 750 kg bis max. 3500 kg zul. GM
- Mindestalter: 17/18 Jahre
- (hier Vorbesitz der Klasse B/BF 17 nötig)
- Praxis: vorgeschriebene Mindestausbildung: 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nachtfahrt
- nur praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM,L
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- Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder bbH über 45 km/h
- dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW
- dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 ccm oder bbH über 45 km/h oder über 15 kW (Quad)
- Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für Trikes
- Ausbildung s. A2
eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
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- alle Krafträder, auch mit Beiwagen bis max. 35 kW
- Mindestalter: 18 Jahre
- kein Vorbesitz nötig
- Theorie: Grundstoff + 4 klassenspezifische Unterrichte
- Praxis: vorgeschriebene Mindestausbildung - 5 F-Std. Überland, 4 F-Std. Autobahn, 3 F-Std. Nachtfahrt
Bei Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahren: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt!! Bei Vorbesitz Klasse A1 2 Jahre: keine "normale" Führerscheinausbildung vorgeschrieben - nur praktische Aufstiegsprüfung (Fahrstunden um Prüfung zu absolvieren, je nach Können!!!)
eingeschlossene Klassen:A1,AM
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- Krafträder, auch mit Beiwagen bis 125 ccm, max 11 kW
- dreirädrige Kfz bis max 15 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Theorie: Grundstoff + 4 klassenspezifische Unterrichte
- Praxis: vorgeschriebene Mindestausbildung - 5 F-Std. Überland
4 F-Std. Autobahn, 3 F-Std. Nachtfahrt
Jetzt neu: wer diese Fs-Klasse hat, kann kann nach 2 Jahren ohne weitere
Pflichtausbildung in die Klasse A2 aufsteigen. (Nur praktische Prüfung
erforderlich) Das Gleiche gilt von Klasse A2 auf A
Alle Infos dazu gibt es in den Fahrschulen!!!
eingeschlossene Klassen: AM
- zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis max. 50 ccm und 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- vierrädrige Leicht-Kfz bis max. 50 ccm und bbH max. 45 km/h, Leermasse max. 350 kg
- Mindestalter: 16 Jahre
- Theorie: Grundstoff + 2 klassenspezifische Unterrichte
- Praxis: keine vorgeschriebene Mindestausbildung - nur Grundausbildung
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- Zugmaschinen (Land-/Forstwirtschaft) bis 40 km/H!! (seit 30.06.2012), mit Anhäger 25 km/H
- Flurfördermaschinen (selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler) bis 25 km/h
- Mindestalter: 16 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen: 15 Jahre - Infos in der Fahrschule)
- Theorie: Grundstoff + 2 klassenspezifische Unterrichte
- keine praktische Ausbildung/Prüfung
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- einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, max 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
- Mindestalter: 15 Jahre
- vorgeschriebene Ausbildung:6 Theorieunterrichte; Fahrstunde über 90 Min (keine praktische Prüfung!!!!)
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FÜR ALLE FÜHRERSCHEINKLASSEN GILT:
Ausbildungsbeginn
- frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
vorgeschriebene Mindestausbildung Theorie
- : 12 Grundstoffunterrichte (bei Vorbesitz einer Klasse nur 6 Grundstoffunterrichte) + jeweilige klassenspezifischen Unterrichte
benötigte Unterlagen
- :
bei Ersterwerb
- - biometrisches Passfoto, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
bei Erweiterung - biometrisches Passfoto, Sehtest
Mofa-Prüfbescheinigung - biometrisches Passfoto